Bei dem Amtsgericht Neuruppin sind ab dem 01.06.2026

zwei Stellen für Mitarbeiter/innen (m/w/d) im mittleren Justizdienst

befristet für die Zeit des Mutterschutzes und der anschließenden Elternzeit, längstens für 24 Monate zu besetzen.

Der Arbeitsvertrag mit der Vertretungskraft ist jeweils gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) mit sachlichem Grund zu befristen.

Der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber obliegen folgende Aufgabengebiete:

Mitarbeit in einer Servicegeschäftsstelle in Rechtssachen, hierzu gehören insbesondere:

  • EDV-gestützte Verwaltung von Schriftgut (IT-Fachanwendungen, eAkte)
  • Erledigung von Schreibarbeiten (auch nach Diktat),
  • Abwicklung des gesamten Telefonverkehrs der Abteilung,
  • Erteilung von Sachstandsauskünften,
  • Aufnahme von Anträgen des rechtsuchenden Publikums,
  • Protokolldienst in Strafsachen.

Die Anforderungen umfassen insbesondere:

  • abgeschlossene Ausbildung zur/zum Justizfachwirt/in, zur/zum Justizfachangestellten bzw. Justizangestellten, zur/zum Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellte/n;
  • gute schreibtechnische Fähigkeiten;
  • Flexibilität und freundlicher Umgang mit den Rechtsuchenden;
  • gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, besondere Zuverlässigkeit, Bereitschaft zur Teamarbeit;
  • überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, hohe Belastbarkeit; sicherer Umgang mit Microsoft-Anwendungsprogrammen, insbesondere Word, Excel und Outlook.

Die Stelle ist jeweils eine Vollzeitstelle (40 Stunden pro Woche). Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für gewünschte Teilzeitarbeit werden bei Eingang von entsprechenden Bewerbungen geprüft.

Bewertung der Stellen:

Die Stelle ist jeweils - in Abhängigkeit von Ausbildung und Berufserfahrung - mit Entgeltgruppe 8 bis Entgeltgruppe 9a TV- L bewertet.

Wir bieten:

  • familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten, Ausgleich von Überstunden,
  • vielfältige Weiter- und Fortbildungsangebote in der Justizakademie oder der Landesakademie des Landes Brandenburg,
  • zahlreiche Angebote im Rahmen des bestehenden Gesundheitsmanagements,
  • ein mit 15 EURO monatlich bezuschusstes VBB-Firmenticket oder Deutschlandticket- Job,
  • 30 Tage Erholungsurlaub jährlich,
  • Arbeit im Team,
  • Gewährung einer Jahressonderzahlung und betrieblichen Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte gemäß dem Tarifvertrag der Länder

Die Bewerberauswahl erfolgt unabhängig von Geschlecht, Behinderung, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Direktor des Amtsgerichts hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert.

Die Bewerberinnen/Bewerber erklären sich durch die Abgabe einer Bewerbung mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte der Internetpräsentation des Amtsgerichts Neuruppin. Nach Abschluss des Besetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist nicht möglich.

Ist Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:

Direktor des
Amtsgerichts Neuruppin
Karl-Marx-Straße 18 a
16816 Neuruppin

E-Mail:

Verwaltung@AGNP.Brandenburg.de

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild,
  • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Schulabschlusses,
  • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Berufsabschlusses,
  • Zeugnis(se) über die bisherige berufliche Tätigkeit,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (falls vorhanden).

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die hierfür zuständige Stelle beizufügen. Andernfalls kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet:

  • Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

    https://kmk.org/zab

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

    https://anerkennung-in-deutschland.de

  • Staatliches Schulamt Cottbus

    https://schulaemter.brandenburg.de

Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Bewerbungsschluss: 31. Mai 2026

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