Landesinterne Stellenausschreibung

Die Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Personen, die sich in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis zum Land Brandenburg befinden (Beamtinnen und Beamte des Landes sowie Beschäftigte in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis).

Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin ist vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt, zum 01.08.2027 die Stelle als Oberstufenkoordinator (m/w/d) am

Städtisches Gymnasium Wittstock/Dosse
Meyenburger Chaussee 2
16909 Wittstock/Dosse

neu zu besetzen.

Aufgaben:
Selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben gemäß Geschäftsverteilungsplan; Koordination der pädagogischen Arbeit in der gymnasialen Oberstufe insbesondere bei der Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe, der Schullaufbahnberatung der Schülerinnen und Schüler, der Organisation des Unterrichts und im Zusammenhang mit der Abiturprüfung sowie bei der Sicherung der Unterrichtsqualität in der gymnasialen Oberstufe; Zusammenwirken mit den Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern.

Voraussetzungen:
Befähigung für die Laufbahn der Studienrätin oder des Studienrats (allgemeinbildende Fächer); mehrjährige, mindestens drei Jahre umfassende Bewährung in der Unterrichtspraxis im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife sowie Erfahrung in Abiturprüfungen.

Anforderungen:
Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit sowie zum engen Zusammenwirken mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter und den Mitwirkungsgremien; gutes Durchsetzungs- und Organisationsvermögen; hohe Belastbarkeit; gute Kenntnisse des brandenburgischen Schulrechts; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht.

Weitere Hinweise:
Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Sie ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L bewertet.

Die Funktion als Oberstufenkoordinator wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung in das entsprechende Amt oder eine Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des § 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.

Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 16.07.2026 zu richten an das

Staatliches Schulamt Neuruppin
Herr Schalitz
Trenckmannstraße 15
16816 Neuruppin.

Hinweis zum Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 26 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes verarbeitet.

Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann die Bewerbung in dem Stellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

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