Ihre Aufgaben:

Erarbeitung von:

– Umweltverträglichkeitsstudien,

– landschaftspflegerischen Begleitplänen,

– artenschutzrechtliche Untersuchungen,

– FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen,

– Faunistische Kenntnisse besitzen.

Wir setzen voraus:

– Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom- oder Master-Abschluss), möglichst in den Bereichen Naturschutz- und Landschaftsplanung/Landespflege/Landschaftsarchitektur, Land- oder Forstwirtschaft, Biologie, Ökologie oder Geografie.

– Kenntnisse im Naturschutzrecht, insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie in relevanten Fachplanungs- und Umweltprüfungsverfahren (UVP, saP, FFH-VP, Eingriffsregelung)

– Sicherer Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen

– Hohe Motivation und Leistungsbereitschaft sowie ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, Organisationsgeschick und Durchsetzungsvermögen

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